Sie haben Mitarbeiter?

Sollten Sie Mitarbeiter haben, übernehmen Sie in gewissem Umfang auch eine soziale Verantwortung. Die regelmäßige Zahlung von Löhnen und Gehältern, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Ausstattung mit benötigten Arbeitsmitteln sind dabei eine Selbstverständlichkeit, die Ihre Mitarbeiter von Ihnen erwarten können. Gute Mitarbeiter sind immer schwer zu finden - umso wichtiger, dass sie loyal zur Firma stehen. Freiwillige Sozialleistungen sind ein einfaches und meist preiswertes Mittel, um Mitarbeiter fester an sich zu binden.

 

Betriebsrente

Sie müssen Mitarbeitern mindestens eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, spart sich Ihr Mitarbeiter die Sozialabgaben. Zusätzlich leisten Sie als Arbeitgeber mit dem gesetzlichen Zuschuss in Höhe von 15% Anreiz und zeigen Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich aktiv an deren Aufbau einer Altersvorsorge beteiligen möchten.

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Gruppenunfallversicherung

Unfälle passieren schneller als man denkt. Umso schlimmer, wenn es ein Arbeitsunfall ist, durch den einer Ihrer Mitarbeiter zum Invaliden wird. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Behinderung resultieren, abfangen. Über eine Gruppenunfallversicherung ist solide Invaliditätsvorsorge zu verhältnismäßig geringem Beitrag erhältlich - auch für Sie selbst.

Betriebliche Krankenversicherung

Für die Einrichtung einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie ihnen zur Auswahl anbieten. Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken. Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden die Voraussetzungen voll erfüllt, wird der Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Gesundheitsprüfung gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen, werden schneller gesund und sind entsprechend kürzer im Krankenstand. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn.

Und:
Die Beiträge aus der betrieblichen Krankenversicherung gelten wieder als Sachbezug - somit unterliegen diese in Zukunft wieder der Freigrenze von 50,00 EUR i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

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