Da kam nichts Gutes von oben...
Ein Malerbetrieb wird damit beauftragt, die Fassade eines Hauses zu streichen. Einem der Maler fällt ein voller Farbeimer von der Leiter. Dieser beschädigt den Wintergarten
des Hauses und darin befindliche Pflanzen und Möbel. Der Malerbetrieb ist schadensersatzpflichtig und muss für die entstehenden Reparatur- bzw. Ersatzkosten aufkommen.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden.